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Betriebsschließungsversicherung

Wenn ein Virus grassiert: Betriebsschließungsversicherung

Häufig genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion und das Gesundheitsamt veranlasst eine vollständige Schließung des Betriebes.

Obwohl die Einnahmen fehlen, laufen die Kosten wie Löhne, Gehälter, Mieten oder Steuern weiter.

Sobald die Liquidität erschöpft ist, entsteht eine existenzbedrohende Situation.

Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen und von einer Betriebsschließung betroffen sein könnten, sollten darauf unbedingt mit einer Betriebsschließungsversicherung vorbereitet sein.

Abgedeckt sind neben den Schließungsschäden auch Desinfektionskosten sowie Kosten für behördlich angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen nach dem Bundesseuchengesetz.

Selbst verderbliche Vorräte können versichert werden!

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

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